B
Kraftwagen bis 3,5t zG
Beschreibung:
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750kg zG,
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18/17 1)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
B96
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Beschreibung:
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18/17 1)
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: -
BE
Kraftwagen der Klasse B und
Beschreibung:
- Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18/17 1)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
L
Traktoren
Beschreibung:
- a)Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- b)Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
MOFA
Mofa
Beschreibung:
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
- Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
A1
LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³
Beschreibung:
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
A2
KRAFTRÄDER bis 35 kW
Beschreibung:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur Praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
A
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
Beschreibung:
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Voraussetzungen:
Mindestalter:
a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
b) 21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur Praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) , Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Beschreibung:
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
bbH 45 km/h
Hubraum
- Verbrennungsmotor max. 50 cm³
- Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg.
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
Leermasse max. 425 kg.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Legende
zu den oben gemachten Angaben
zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
1) 17 Jahre
-
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B , B96 und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.