B

Kraftwagen bis 3,5t zG

Beschreibung:

  • Mitführen von Anhängern
    • Alle Anhänger bis 750kg zG,
    • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18/17 1)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

B96

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.

Beschreibung:

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18/17 1)
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: -

BE

Kraftwagen der Klasse B und

Beschreibung:

  • Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18/17 1)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

L

Traktoren

Beschreibung:

  • a)Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
  • b)Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung 

MOFA

Mofa

Beschreibung:

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
  • Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h;
    mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung

A1

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³

Beschreibung:

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

A2

KRAFTRÄDER bis 35 kW

Beschreibung:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur Praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

A

KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

Beschreibung:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Voraussetzungen:

Mindestalter:
a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

b) 21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur Praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) , Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Beschreibung:

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

bbH 45 km/h
Hubraum
- Verbrennungsmotor max. 50 cm³
- Dieselmotor max. 500 cm³


a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.


b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg.


c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
Leermasse max. 425 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Legende

zu den oben gemachten Angaben

zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

1) 17 Jahre

  • Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B , B96 und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.